Seit dem 01. Januar 2018 besteht für alle Ausbildungsfahrlehrer die Fortbildungspflicht. Alle 4 Jahre ist hier eine spezielle eintägige Fortbildung nachzuweisen (§ 53 Abs. 3 FahrlG). Seminarkosten (inklusive Mittagsimbiss): 170,00€ Verbandsmitglieder der BVF (inklusive Mittagsimbiss): 160,00€
ASF-Einweisung: 4 Tage Grundkurs ASG und 4 Tage Programmkurs ASF Teilnahme-Voraussetzungen: 3 Jahre hauptberufliche Tätigkeit (Theorie und Praxis) in den Klassen B/BE und A innerhalb der letzten 5 Jahre. Seminarkosten je Kurs 670,00€ Verbandsmitglieder der BVF 640,00€ Seminarzeiten: 08:30 Uhr - 16:00 Uhr, inklusive Mittagsimbiss