Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines/Geltungsbereich
(1) Die Verkehrs-Institut Düsseldorf GmbH (nachstehend: VERKEHRS-INSTITUT) betreibt eine amtlich anerkannte Fahrlehrerausbildungsstätte und bietet Fahrlehrerausbildung, Fahrlehrerfortbildungen und weitere Seminare und Kurse zur Weiterbildung an.
(2) Für alle vom VERKEHRS-INSTITUT angebotenen Seminare, Lehrgänge und Fortbildungen gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit keine anderen Vertragsbedingungen zu Grunde gelegt werden.

2. Anmeldung/Vertragsabschluss
(1) Für die Teilnahme am Lehrgangsangebot des VERKEHRS-INSTITUTs ist eine vorherige verbindliche Anmeldung erforderlich. Diese kann auf dem Postwege, per Fax, per E-Mail oder über das Onlineportal des VERKEHRS-INSTITUTs erfolgen.
(2) Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
(3) Die Anmeldung ist verbindlich, sobald sie vom VERKEHRS-INSTITUT schriftlich bestätigt wird.

3. Zulassungsvoraussetzungen
Für den Beruf des Fahrlehrers sind in § 2 FahrlG Zugangsvoraussetzungen vorgeschrieben, deren Erfüllung Voraussetzung für die Teilnahme ist. Entsprechendes gilt, wenn eine Förderung – insbesondere nach dem SGB III – in Anspruch genommen werden soll. Die Zugangsvoraussetzungen sind vom Teilnehmer selbst zu prüfen. Ein Nichtvorliegen der Zugangsvoraussetzungen entbindet den Teilnehmer nicht von der Zahlung der Lehrgangsgebühren.

4. Durchführung
(1) Die Ausbildung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere unter Beachtung des Fahrlehrergesetzes in der zurzeit geltenden Fassung und der auf ihm beruhenden Rechtsverordnungen.
(2) Die Unterrichtszeiten für die Lehrgänge werden von dem VERKEHRS-INSTITUT im Voraus festgelegt. Änderungen der Unterrichtszeiten und ein Wechsel der Referenten behält sich das Verkehrs-Institut vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern.

5. Pflichten des Teilnehmers
(1) Der Teilnehmer verpflichtet sich, die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten und den Anweisungen der Mitarbeiter des Veranstalters bzw. der Lehrgangsleitung Folge zu leisten.
(2) Der Teilnehmer hat regelmäßig am Unterricht teilzunehmen. Fehltage sind grundsätzlich zu belegen. Für jeden voll gefehlten Tag muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim VERKEHRS-INSTITUT eingereicht werden.
(3) Erhält der Teilnehmer eine Förderung gemäß dem SGB III oder anderen gesetzlichen Bestimmungen, erfolgt bei Fehltagen, die nicht durch ein ärztliches Attest belegt werden, eine Information an den jeweiligen Kostenträger. Ferner wird der Kostenträger regelmäßig über die Leistungsstände unterrichtet.
(4) Bei Lehrgängen, deren Teilnahme von einem Kostenträger gefördert werden soll oder wird, ist der Teilnehmer verpflichtet, eine Nichtförderung des Lehrganges unverzüglich dem VERKEHRS-INSTITUT mitzuteilen.

6. Fälligkeit und Zahlung der Lehrgangsgebühren
(1) Die Lehrgangsgebühr ist nach Rechnungsstellung an das VERKEHRS-INSTITUT zu zahlen. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.
(2) Jede andere Zahlungsweise bedarf der schriftlichen Bestätigung durch das VERKEHRS-INSTITUT.
(3) Soll die Leistung von Dritten (z. B. Arbeitsamt, Arbeitgeber) erbracht werden, haftet der Teilnehmer als Mitschuldner.

7. Rücktritt/Kündigung/Nichtteilnahme
(1) Bei Lehrgängen mit einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten endet der Vertrag mit dem Ende des jeweiligen Lehrgangs automatisch. Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
(2) Der Rücktritt durch den Teilnehmer erfordert eine schriftliche Erklärung gegenüber dem VERKEHRS-INSTITUT.
(3) Der Rücktritt von Anmeldungen zu eintägigen Seminarveranstaltungen ist bis 14 Tage vor dem Seminartermin kostenfrei möglich. Bei einem Rücktritt bis 7 Tage vor dem Seminartermin werden 25 % der Seminargebühr zuzüglich Umsatzsteuer, danach die volle Seminargebühr und Umsatzsteuer erhoben. Eventuelle Widerrufsrechte des Teilnehmers haben Vorrang.
(4) Stornierung laut AGB’s:

1-Tages Seminare:
Bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn kostenlos, bis 7 Tage vor Lehrgangsbeginn 25 %, danach und bei Nichtteilnahme 100%.

Mehrtages Seminare:
Bis 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn kostenlos, bis 7 Tage vor Lehrgangsbeginn 50 %, danach und bei Nichtteilnahme 100%.

Fahrlehrerausbildungen Klasse BE, A, CE, DE:
Bis 8 Wochen vor Lehrgangsbeginn kostenlos, bis 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn 50 %, bis 7 Tage vor Lehrgangsbeginn 80 %, danach und bei Nichtteilnahme 100%.

Die Stornierung bedarf der Schriftform per Mail, Fax oder Brief. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist der schriftliche Zugang beim Verkehrs-Institut.

(5) Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist der schriftliche Zugang beim VERKEHRS-INSTITUT.
(6) Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich, soweit der Lehrgang noch nicht begonnen hat und der Ersatzteilnehmer die in § 3 genannten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
(7) Dem Teilnehmer steht der Nachweis offen, dass dem VERKEHRS-INSTITUT aus der Abmeldung/Nichtteilnahme kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist.
(8) Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

8. Rücktritts- und Kündigungsmodalitäten für von der Agentur für Arbeit geförderte Teilnehmer
(1) Den Teilnehmern wird für den Fall, dass eine Förderung gemäß dem SGB III oder SGB II nicht erfolgt, ein Rücktrittsrecht eingeräumt. Kosten entstehen hierbei nicht.
(2) Für Teilnehmer, die von der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter nach SGB II gefördert werden, gelten die Bestimmungen gemäß zugelassenem Maßnahmenbogen; so wird diesen Teilnehmern ein individuelles Kündigungsrecht bei Arbeitsaufnahme eingeräumt. Außerdem ist die Entrichtung der Lehrgangsgebühren als Direktzahlung der Agenturen für Arbeit oder der Jobcenter möglich.
(3) Die Teilnahme an einer beruflichen Bildungsmaßnahme ist mit einer Frist von 6 Wochen erstmals zum Ende der ersten 3 Monate, sodann jeweils zum Ende der nächsten 3 Monate kündbar.

Sofern eine Maßnahme in Abschnitten, die kürzer als 3 Monate sind, angeboten wird, ist eine Kündigung zum Ende eines jeden Abschnitts möglich. Dem Teilnehmer wird dann eine Gebühr in Höhe der anteilig genutzten Schulungszeit in Rechnung gestellt.

9. Terminabsage
(1) Das VERKEHRS-INSTITUT behält sich die Absage von Lehrgängen aufgrund von höherer Gewalt oder aus wichtigem Grund (z. B. bei zu geringer Teilnehmerzahl) vor und bemüht sich, Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen.
(2) Bei Absage eines Lehrgangs werden bereits gezahlte Lehrgangskosten umgehend erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen – außer in Fällen eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens des VERKEHRS-INSTITUTs.

10. Ausbildungsbestätigung
(1) Jeder Teilnehmer erhält nach dem Lehrgangsbesuch eine Bescheinigung über die Teilnahme an dem entsprechenden Lehrgang ausgestellt.
(2) Das VERKEHRS-INSTITUT behält sich das Recht vor, die Teilnahmebescheinigung erst nach vollständigem Ausgleich der Lehrgangsgebühren auszuhändigen.

11. Urheberrechte
Die im Rahmen der Weiterbildung ausgehändigten Arbeitsunterlagen werden nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen. Ferner sind die Veranstaltungsunterlagen urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne die Einwilligung des VERKEHRS-INSTITUTs und der jeweiligen Referenten vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden.

12. Haftung
(1) Für einen mit dem Lehrgang beabsichtigten Erfolg – gleich welcher Art – übernimmt das VERKEHRS-INSTITUT keine Haftung.
(2) Das VERKEHRS-INSTITUT haftet nicht für Schäden, die durch Unfälle oder Verlust/Diebstahl von in das Seminargebäude eingebrachten Sachen, entstehen. Ausgenommen sind Schäden, die durch Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit herbeigeführt werden. Personenschäden sind von der Haftungsbeschränkung ausgenommen.

13. Datenschutz
Die dem VERKEHRS-INSTITUT übermittelten personenbezogenen Daten werden in automatisierten Dateien gespeichert und ausschließlich im Rahmen des Fortbildungszwecks verwendet.

14. Anwendbares Recht/Erfüllungsort/Sonstiges
(1) Für alle vertraglichen Beziehungen zwischen dem Teilnehmer und dem VERKEHRS-INSTITUT gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Rechte und Pflichten ist Düsseldorf.
(3) Gerichtsstand ist Düsseldorf, sofern der Teilnehmer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder falls er einem solchen gleichgestellt ist oder falls er seinen Sitz oder seine Niederlassung im Ausland hat.
(4) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

15. Schlussbestimmungen
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die ihr im Ergebnis am nächsten kommt und dem Vertragszweck am besten entspricht.

16. Verbraucherschlichtung, Information gemäß § 36 VSBG
(1) Die Europäische Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet, die unter folgendem Link abgerufen werden kann: www.ec.europa.eu/consumers/odr
(2) Die Verkehrs-Institut Düsseldorf GmbH ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

WIDERRUFSBELEHRUNG

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, die Fahrlehrer-Akademie Verkehrs-Institut Düsseldorf GmbH, Münsterstraße 241, 40470 Düsseldorf, E-Mail: duesseldorf@verkehrs-institut.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief, ein Telefax oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben) unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben – es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an:

Verkehrs-Institut Düsseldorf GmbH
Münsterstraße 241
40470 Düsseldorf
E-Mail: duesseldorf@verkehrs-institut.de

Hiermit widerrufe/n ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung

bestellt am _______________
Name des/der Verbrauchers/in _____________________________
Anschrift des/der Verbrauchers/in ___________________________
______________________________________________________

____________ _____________________________
Datum Unterschrift des/der Verbrauchers/in
(nur bei Mitteilung auf Papier)

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