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Fahrlehrer-Fortbildung

23. Oktober 2023 - 25. Oktober 2023

Die Fortbildungspflicht regelt der § 53 Abs. 1. Alle 4 Jahre ist
eine ununterbrochene 3-tägige Fortbildung nachzuweisen oder
4 beliebige Fortbildungstage im selben Zeitraum. Fristbeginn ist
grundsätzlich der 31.12. des Erteilungsjahres, Fristende ist dann
der 31.12. des 4. Jahres. Seminarleiter sowie Ausbildungsfahrlehrer erhalten für ihre Fortbildungen in diesen Bereichen bis zu 2
Tagen Bonus auf die allgemeine Fortbildung innerhalb des Fristzeitraums. Der Bonus wird nur gewährt bei 4 Fortbildungstagen
nach § 53 Abs. 1 FahrlG.

Seminarkosten: 400,00€ (Verbandsmitglieder der BVF 380,00€)

Alle Veranstaltungen verstehen sich inklusive Imbiss.
Seminarzeiten für alle Fortbildungen: 08:30 bis 16:00 Uhr.

Themen sind unter anderem
• Berufsständische Neuerungen und verkehrsrechtliche Fragen
• Der Fahrlehrerberuf: Mehr als nur ein Job?
• E-Mobilität: Aktuelles und Perspektiven
• Qualitätsmerkmale eines guten Unterrichts in Theorie und Praxis
• Fahrschul-Marketing und moderne Unterrichtsmethoden
• Automatisiertes Fahren, Fahrerassistenzsysteme
• E-Prüf-Protokoll und Fahraufgabenkatalog

 

Details

Beginn:
23. Oktober 2023
Ende:
25. Oktober 2023
Veranstaltungskategorie:

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