Klasse BE

Es bestehen unter anderem folgende Fördermöglichkeiten: AUFSTIEGS-BAföG (AFBG), Bundesagentur für Arbeit oder BFD (Berufsförderung für Bundeswehr-Soldaten).

Klasse BE

Es bestehen unter anderem folgende Fördermöglichkeiten: AUFSTIEGS-BAföG (AFBG), Bundesagentur für Arbeit oder BFD (Berufsförderung für Bundeswehr-Soldaten).

Klasse CE

Es stehen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung, darunter das AUFSTIEGS-BAföG (AFBG), Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit sowie die Berufsförderung für Bundeswehr-Soldaten (BFD).

Klasse BE

Es stehen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung, darunter das AUFSTIEGS-BAföG (AFBG), Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit sowie die Berufsförderung für Bundeswehr-Soldaten (BFD).

Fahrschul-Betriebswirtschaft § 18 Abs. 1 Nr. 5 FahrlG

Unternehmensführung Fahrschule Vor Eröffnung oder Übernahme einer Fahrschule ist der Besuch eines Fahrschul-Betriebswirtschafts-Seminars (70 Unterrichtsstunden) vorgeschrieben. Themenübersicht Kriterien der Standortwahl, Rechtsformen einer Fahrschule, Fahrschulerlaubnis und Behörden, Wettbewerbsrecht, Investitionsbedarf, Aufzeichnungen gemäß Fahrlehrerrecht, Werbung, Buchführung, steuerliche Aufzeichnungs- und Aufbewahrungsfristen, Steuervorauszahlungen, Rechnungsstellung, Personalwesen, Versicherungen. Verpflegung Alle Veranstaltungen verstehen sich inklusive Imbiss. Kosten Seminarkosten Weiterlesen…

Klasse CE-Fortbildung in Kombination mit BKF-Ausbilder-Fortbildung

Fortbildung nach § 53 Abs. 1 FahrlG, bzw. nach § 7 BKrFQV. Nach Abschluss der Fortbildung erhalten die Teilnehmer beide Zertifikate. Die Fortbildung für ambitionierte CE-Ausbilder umfasst aktuelle Themen der BKF-Aus- und -Weiterbildung, wie beispielsweise neue Nutzfahrzeugtechnik, Berufsstand- und Fahrschulrecht. Dozenten, die in der beschleunigten Grundqualifikation und/oder in der BKF-Weiterbildung Weiterlesen…

Klasse A

Es stehen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung, darunter das AUFSTIEGS-BAföG (AFBG), Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit sowie die Berufsförderung für Bundeswehr-Soldaten (BFD).

§ 53 Abs. 1 FahrlG in Grevenbroich

Neben den bekannten Fortbildungen bei uns in Düsseldorf bieten wir auch Veranstaltungen mit speziellen Fahr-Sicherheitstrainings (SHT) für Fahrlehrer an. Dazu kooperieren wir mit dem ADAC in Grevenbroich und der VIR Verkehrsinstitut Reinhold Group und nutzen deren Trainingsgelände und Räumlichkeiten. Termine April 11.04.24 - 13.04.24 in Grevenbroich Juni 27.06.24 - 29.06.24 Weiterlesen…

ASF-Fortbildungen § 53 Abs. 2 FahrlG

Die 1-Tages Fortbildung für Seminarleiter ASF/FES ist nun wieder alle 2 Jahre nachzuweisen. Fristbeginn ist grundsätzlich nach dem 31.12. des Erteilungsjahres, Fristende der 31.12. des 2. Jahres. Kosten Seminarkosten je Kurs 200,00 € Verbandsmitglieder je Kurs der BVF 190,00 €

Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer § 53 Abs. 3 FahrlG

Seit dem 01. Januar 2018 besteht für alle Ausbildungsfahrlehrer die Fortbildungspflicht. Alle 4 Jahre ist hier eine spezielle 1-tägige Fortbildung nachzuweisen (§ 53 Abs. 3 FahrlG). Verpflegung Alle Veranstaltungen verstehen sich inklusive Imbiss. Kosten Seminarkosten 200,00 € Verbandsmitglieder der BVF 190,00 €

ASF-Fortbildungen § 53 Abs. 2 FahrlG

Die 1-Tages Fortbildung für Seminarleiter ASF/FES ist nun wieder alle 2 Jahre nachzuweisen. Fristbeginn ist grundsätzlich nach dem 31.12. des Erteilungsjahres, Fristende der 31.12. des 2. Jahres. Kosten Seminarkosten je Kurs 200,00 € Verbandsmitglieder je Kurs der BVF 190,00 €

Fahrlehrer-Fortbildung 3 Tage § 53 Abs. 1 FahrlG

Die Fortbildungspflicht regelt der § 53 Abs. 1. Alle 4 Jahre ist eine ununterbrochene 3-tägige Fortbildung nachzuweisen oder 4 beliebige Fortbildungstage im selben Zeitraum. Fristbeginn ist grundsätzlich der 31.12. des Erteilungsjahres, Fristende ist dann der 31.12. des 4. Jahres. Seminarleiter sowie Ausbildungsfahrlehrer erhalten für ihre Fortbildungen in diesen Bereichen bis Weiterlesen…

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