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Ausbildungsfahrlehrer §§ 16 und 35 FahrlG

4. März 8:00 - 8. März 17:00

Fahrlehreranwärter ausbilden
Fahrschulleiter als auch angestellte Fahrlehrer können Ausbildungsfahrlehrer werden.

Voraussetzungen Ausbildungsfahrlehrer

  • Besitz der Fahrlehrerlaubnis BE seit mind. drei Jahren
  •  Innerhalb der letzten zwei Jahre Besuch eines 5-tägigen Einweisungsseminars gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 2 FahrlG

Zudem muss der Fahrschulinhaber selbst die Ausbildungsberechtigung besitzen, auch wenn er selbst nicht ausbildet.

Voraussetzungen für die Ausbildungsfahrschule

  • Vorbesitz der Ausbildungsfahrlehrerlaubnis seit mind. zwei Jahren (§ 16 Abs. 1 Satz 1 FahrlG) oder
  • Besitz der Ausbildungsfahrlehrerlaubnis und mind. zwei Jahre im Besitz der Fahrschulerlaubnis (§ 35 Abs. 1 Nr. 2 FahrlG)

Verpflegung
Alle Veranstaltungen verstehen sich inklusive Imbiss.

Kosten
Seminarkosten 790,00 €
Verbandsmitglieder der BVF 750,00 €

Details

Beginn:
4. März 8:00
Ende:
8. März 17:00
Veranstaltungskategorie:

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