Seminarleiter-Fortbildung ASF/FES

Für Seminarleiter ASF und FES gibt es dafür eine besondere Fortbildungspflicht, die nichts mit der allgemeinen Fortbildung nach § 53 Abs. 1 FahrlG zu tun hat.
Für die Fortbildung der Inhaber einer Seminarerlaubnis nach § 53 Abs. 2 FahrlG in der ab 01.01.2018 geltenden Fassung ist folgende Regelung getroffen:

Fortbildung ASF und FES
Seit dem 01.01.2018 gilt:
Alle FahrlehrerInnen mit Seminarerlaubnis unterliegen ab diesem Datum dem neuen Fortbildungsrhythmus (Neufassung des §53 Abs 2 FahrlG) und müssen zur Aufrechterhaltung ihrer Seminarerlaubnis alle zwei Jahre eine eintägige Fortbildung besuchen.

Terminplanung Fortbildung
Für Seminarleiter ist der 31. Dezember eines Jahres der Stichtag für die eintägige Fortbildungspflicht:
D. h. alle zwei Jahre zwischen dem 01.01. und dem 31.12. nach zwei Jahren muss eine Fortbildung erfolgen.

Für neuausgebildete Seminarleiter ist das Erteilungsdatum Stichtag für die Jahresfrist. Bis zu diesem Datum muss jährlich die Fortbildung nachgewiesen werden.

Wir haben die Fortbildungs-Termine so gelegt, dass Kombinationen der Fortbildungen ASF und FES aneinander anschließen. So können Sie mit einem zwei- oder viertägigen Seminarbesuch kompakt Ihrer Fortbildungspflicht genügen! (s. a. Seminarkosten!)

Termine 2021

Monat ASF FES
Januar Mo 11.01.
Februar Mo 08.02. Di 09.02.
März Mo 29.03.
April Mo 26.04.
Mai Mo 10.05. Di 11.05.
Juni Mo 28.06.
Juli Mo 12.07.
August Mo 23.08. Di 24.08.
September Mo 27.09.
Oktober Mo 18.10.
November Mo 08.11. Di 09.11.
Dezember Mo 13.12. Di 14.12.

 

Preise 2021

Beschreibung Preis
Seminarkosten inkl. Mittagessen 160,00 €
150,00 € (Verbandsmitglieder der BVF)

Die Seminarzeiten sind von 08:30 bis 16:00 Uhr.

 

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