Seminarleiter ASF/FES

Die Änderungen, die 2014 im Straßenverkehrsgesetz und im Fahrlehrergesetz vorgenommen wurden, haben gravierende Auswirkungen auf die Seminarleiterausbildung. Das bisherige Einweisungsprogramm, das aus einem Grundkurs sowie einem Programmkurs ASF und einem ASP besteht, wird dahin gehend verändert, dass der Seminarleiter FES (bisher ASP) eigenständig ausgebildet werden kann. Der Grundkurs (egal ob für ASF oder FES) braucht wie bisher nur einmal besucht zu werden!

Einweisung ASF
Seminarleiterausbildung ASF
Zur Durchführung des Aufbauseminars „Führerschein auf Probe“ ASF benötigen sowohl die InhaberInnen einer Fahrschule als auch die FahrlehrerInnen die Seminarerlaubnis nach §45 FahrlG. Die Seminarerlaubnis ASF kann in 2 Seminar-Bausteinen erworben werden, wobei zuerst der Grundkurs belegt werden muss. Anschließend folgt der Programmkurs ASF (Fahrerlaubnis auf Probe – § 2 a StVG).

Gesetzliche Voraussetzungen:
Eine Seminarerlaubnis Aufbauseminar wird auf Antrag erteilt, wenn der Fahrlehrer

  • mindestens die Fahrlehrerlaubnis der Klassen A und BE besitzt,
  • innerhalb der letzten 5 Jahre 3 Jahre lang Fahrschülern hauptberuflich theoretischen und praktischen Unterricht erteilt hat,
  • im Fahreignungsregister mit nicht mehr als zwei Punkten belastet ist und
  • innerhalb der letzten 2 Jahre mit Erfolg an einem Einweisungslehrgang teilgenommen hat, der a) einen viertägigen Grundkursus und b) einen viertägigen programmspezifischen Kurs der Durchführung des Aufbauseminars nach §2a Abs. 2 (1) Nr. 1 StVG besteht, umfasst.

ASP-Reform

Das neue Fahreignungsregister FAER
Die vom Verkehrsminister eingeleitete Reform des Mehrfachtäter-Punktsystems (das Verkehrs-Zentral-Register wird umgewandelt in ein Fahreignungs-Register = FAER) hat die gesetzgeberischen Hürden genommen und ist im Mai 2014 in Kraft getreten. Neben dem neuen Punkterahmen beinhaltet die Reform auch eine neue Struktur der Maßnahmen für „Punktesünder“ .
Die ASP-Seminare angeordnet oder freiwillig in bisher bekannter Form sind komplett entfallen.

Aus dem Verkehrszentralregister (VZR) wurde das neue Fahreignungs-Register (FAER)
1-3 Punkte Vormerkung im Register (Stufe grau)
4-5 Punkte Ermahnung (Stufe gelb)
6-7 Punkte Verwarnung (Stufe rot)
Bei 8 Punkten erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis

Mit der Ermahnung bzw. Verwarnung erfolgt der Hinweis auf die Möglichkeit, ausschließlich „freiwillig“ ein Fahreignungs-Seminar zu besuchen, wodurch bei Eintragung von max. 5 Punkten ein Punkt gestrichen werden kann.

Die ASP-Seminare heißen nun Fahreignungsseminare FES
Die Aufbauseminare für Punktesünder (bisher ASP) gem. § 4 StVG wurden komplett neu geregelt. Das Fahreignungs-Seminar besteht aus zwei Bausteinen:

Baustein I
Verkehrspädagogische Teilmaßnahme
Seminarleiter: Fahrlehrer mit Seminarerlaubnis
2 Module à 90 min
max. 6 Teilnehmer

Baustein II
Verkehrspsychologische Teilmaßnahme
Seminarleiter: Verkehrspsychologe
2 Module à 75 min
Einzelsitzung

Einweisung FES
Voraussetzungen Seminarleiter Verkehrspädagogik
Die Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik wird auf Antrag erteilt, wenn der Fahrlehrer

  • mindestens die Fahrlehrerlaubnis der Klassen A und BE besitzt,
  • innerhalb der letzten 5 Jahre 3 Jahre lang Fahrschülern hauptberuflich theoretischen und praktischen Unterricht erteilt hat,
  • im Fahreignungsregister mit nicht mehr als zwei Punkten belastet ist und
  • innerhalb der letzten 2 Jahre erfolgreich an einem Einweisungslehrgang teilgenommen hat, der
    a) einen viertägigen verkehrspädagogischen Grundkursus,
    b) einen viertägigen Kurs zur inhaltlichen Gestaltung der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars,
    c) die Hospitation einer vollständigen verkehrspädagogischen Teilmaßname des Fahreingungsseminars und
    d) eine eigenstädige, durch die Lehrgangsleitung beaufsichtigte Durchführung einer vollständigen verkehrspädagogischen Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars
    umfasst.

Die Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik kann – auch nachträglich – mit Auflagen verbunden werden, soweit dies erforderlich ist, um die Einhaltung der Anforderungen an Fahreignungsseminare, deren ordnungsgemäße Durchführung und deren Überwachung sicherzustellen. Die Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik ist zu versagen, wenn Tatsachen vorliegen, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Antragstellers begründen.

Termine 2021

Grundkurse ASG*

  • Mo 01.02. bis Do 04.02.
  • Mo 07.06. bis Do 10.06.

Programmkurs ASF

  • Mo 15.02. bis Do 18.02.
  • Mo 21.06. bis Do 24.06.

Programmkurs FES

  • auf Anfrage

Preise 2021

Beschreibung Preise
Seminarkosten (je Kurs) 620,00 €
590,00 € (Verbandsmitglieder BVF)
Lehrmaterial (bei Grundkurs ASG)
Kursleiterhandbuch ASF
85,00 € (inkl. 7% MwSt.)
Lehrmaterial (bei Einweisung FES)
Kursleiterhandbuch FES
74,37 € (inkl. 7% MwSt.)
Teilnehmerbegleithefte ASF 6,00 € pro Stück

* Die Grundkurse ASF und FES werden bei Erweiterung für den jeweiligen Programmkurs anerkannt.
Die Seminarzeiten sind von 08:30 bis 16:00 Uhr.

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