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Einweisungsseminar
4. September - 8. September
Ausbildung Fahrlehreranwärter
Fahrschulleiter als auch angestellte Fahrlehrer können Ausbildungsfahrlehrer werden.
Voraussetzungen Ausbildungsfahrlehrer
• Besitz der Fahrlehrerlaubnis BE seit mind. drei Jahren
• Innerhalb der letzten zwei Jahre Besuch eines 5-tägigen
Einweisungsseminars gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 2 FahrlG
Zudem muss der Fahrschulinhaber selbst die Ausbildungsberechtigung besitzen, auch wenn er selbst nicht ausbildet.
Voraussetzungen für die Ausbildungsfahrschule
• Vorbesitz der Ausbildungsfahrlehrerlaubnis seit mind. zwei Jahren (§ 16 Abs. 1 Satz 1 FahrlG) oder
• Besitz der Ausbildungsfahrlehrerlaubnis und mind. zwei Jahre
im Besitz der Fahrschulerlaubnis (§ 35 Abs. 1 Nr. 2 FahrlG)
Seminarkosten (inklusive Mittagsimbiss): 670,00€
Verbandsmitglieder der BVF (inklusive Mittagsimbiss): 640,00€