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NEWS

Neues zur Automatikregelung:

Sehr geehrte Kollegen,

ich konnte eben mit Frau Bartelt-Lehrfeld über den gestrigen Termin bei der Europäischen Kommission (Driving Licence Commitee = EU-KOM + 27 Mitgliedstaaten) sprechen. Das Thema „Automatikregelung“ ist dort aus deutscher Sicht nicht zufriedenstellend behandelt worden. Die KOM hat lediglich vorgeschlagen, in Anhang 2 der 3. EU-Führerscheinrichtlinie unter Punkt 5.1.3 die dort bereits für die LKW und Busse geltende Regelung um „BE“ zu ergänzen. Diese Regelung betrifft aber nur diejenigen, die bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis sind und löst damit das grundlegende Problem in keinster Weise.

Deutschland stand mit seinem Anliegen, den Automatikeintrag zu verändern, ziemlich alleine da. Die übrigen Mitgliedstaaten sahen keinen grundsätzlichen Änderungsbedarf bzw. bewerten den Vorschlag der Kommission positiv. Daher wird die Automatikregelung voraussichtlich leider nicht zeitnah im Sinne der Fahrlehrerschaft verändert.
Zumindest konnte verhindert werden, dass über den Vorschlag der Kommission abgestimmt wurde. Auf Druck des BMVI wird nun ein Vorschlag zur Änderung des Automatikeintrages von der Kommission erarbeitet, der zumindest einen Minimalkonsens zwischen allen Mitgliedstaaten enthalten soll und in einem schriftlichen Verfahren den Mitgliedstaaten zur Abstimmung zugeleitet wird. Dieses Verfahren soll bis zum Oktober 2019 abgeschlossen sein.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Quentin
Vorsitzender

Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V.
Alboinstraße 56
12103 Berlin

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