Info-Tag (online)

Bitte nutzen Sie unsere Info-Tage, um sich unverbindlich über das Berufsbild des Fahrlehrers, sowie über unsere Ausbildungsstätte zu informieren. Sie können auch einen Termin für ein persönliches, individuelles Beratungsgespräch vereinbaren. (Beginn 10:00 Uhr)

Einweisung ASF

4 Tage Programmkurs ASF Teilnahme-Voraussetzungen 3 Jahre hauptberufliche Tätigkeit (Theorie und Praxis) in den Klassen B/BE und A innerhalb der letzten 5 Jahre. Verpflegung Alle Veranstaltungen verstehen sich inklusive Imbiss. Kosten Seminarkosten je Kurs 750,00 €* Verbandsmitglieder je Kurs der BVF 720,00 €*

Fahrlehrer-Fortbildung 3 Tage § 53 Abs. 1 FahrlG

Die Fortbildungspflicht regelt der § 53 Abs. 1. Alle 4 Jahre ist eine ununterbrochene 3-tägige Fortbildung nachzuweisen oder 4 beliebige Fortbildungstage im selben Zeitraum. Fristbeginn ist grundsätzlich der 31.12. des Erteilungsjahres, Fristende ist dann der 31.12. des 4. Jahres. Seminarleiter sowie Ausbildungsfahrlehrer erhalten für ihre Fortbildungen in diesen Bereichen bis Weiterlesen…

ASF-Fortbildungen § 53 Abs. 2 FahrlG

Die 1-Tages Fortbildung für Seminarleiter ASF/FES ist nun wieder alle 2 Jahre nachzuweisen. Fristbeginn ist grundsätzlich nach dem 31.12. des Erteilungsjahres, Fristende der 31.12. des 2. Jahres. Kosten Seminarkosten je Kurs 200,00 € Verbandsmitglieder je Kurs der BVF 190,00 €

FES-Fortbildungen § 53 Abs. 2 FahrlG

Die 1-Tages Fortbildung für Seminarleiter ASF/FES ist nun wieder alle 2 Jahre nachzuweisen. Fristbeginn ist grundsätzlich nach dem 31.12. des Erteilungsjahres, Fristende der 31.12. des 2. Jahres. Kosten Seminarkosten je Kurs 200,00 € Verbandsmitglieder je Kurs der BVF 190,00 €

Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer § 53 Abs. 3 FahrlG

Seit dem 01. Januar 2018 besteht für alle Ausbildungsfahrlehrer die Fortbildungspflicht. Alle 4 Jahre ist hier eine spezielle 1-tägige Fortbildung nachzuweisen (§ 53 Abs. 3 FahrlG). Verpflegung Alle Veranstaltungen verstehen sich inklusive Imbiss. Kosten Seminarkosten 200,00 € Verbandsmitglieder der BVF 190,00 €

Ausbildungsfahrlehrer §§ 16 und 35 FahrlG

Fahrlehreranwärter ausbilden Fahrschulleiter als auch angestellte Fahrlehrer können Ausbildungsfahrlehrer werden. Voraussetzungen Ausbildungsfahrlehrer Besitz der Fahrlehrerlaubnis BE seit mind. drei Jahren  Innerhalb der letzten zwei Jahre Besuch eines 5-tägigen Einweisungsseminars gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 2 FahrlG Zudem muss der Fahrschulinhaber selbst die Ausbildungsberechtigung besitzen, auch wenn er selbst nicht Weiterlesen…

FES-Fortbildungen § 53 Abs. 2 FahrlG

Die 1-Tages Fortbildung für Seminarleiter ASF/FES ist nun wieder alle 2 Jahre nachzuweisen. Fristbeginn ist grundsätzlich nach dem 31.12. des Erteilungsjahres, Fristende der 31.12. des 2. Jahres. Kosten Seminarkosten je Kurs 200,00 € Verbandsmitglieder je Kurs der BVF 190,00 €

Fahrlehrer-Fortbildung 3 Tage § 53 Abs. 1 FahrlG

Die Fortbildungspflicht regelt der § 53 Abs. 1. Alle 4 Jahre ist eine ununterbrochene 3-tägige Fortbildung nachzuweisen oder 4 beliebige Fortbildungstage im selben Zeitraum. Fristbeginn ist grundsätzlich der 31.12. des Erteilungsjahres, Fristende ist dann der 31.12. des 4. Jahres. Seminarleiter sowie Ausbildungsfahrlehrer erhalten für ihre Fortbildungen in diesen Bereichen bis Weiterlesen…

Fahrschul-Betriebswirtschaft § 18 Abs. 1 Nr. 5 FahrlG

Unternehmensführung Fahrschule Vor Eröffnung oder Übernahme einer Fahrschule ist der Besuch eines Fahrschul-Betriebswirtschafts-Seminars (70 Unterrichtsstunden) vorgeschrieben. Themenübersicht Kriterien der Standortwahl, Rechtsformen einer Fahrschule, Fahrschulerlaubnis und Behörden, Wettbewerbsrecht, Investitionsbedarf, Aufzeichnungen gemäß Fahrlehrerrecht, Werbung, Buchführung, steuerliche Aufzeichnungs- und Aufbewahrungsfristen, Steuervorauszahlungen, Rechnungsstellung, Personalwesen, Versicherungen. Verpflegung Alle Veranstaltungen verstehen sich inklusive Imbiss. Kosten Seminarkosten Weiterlesen…

Klasse CE-Fortbildung in Kombination mit BKF-Ausbilder-Fortbildung

Fortbildung nach § 53 Abs. 1 FahrlG, bzw. nach § 7 BKrFQV. Nach Abschluss der Fortbildung erhalten die Teilnehmer beide Zertifikate. Die Fortbildung für ambitionierte CE-Ausbilder umfasst aktuelle Themen der BKF-Aus- und -Weiterbildung, wie beispielsweise neue Nutzfahrzeugtechnik, Berufsstand- und Fahrschulrecht. Dozenten, die in der beschleunigten Grundqualifikation und/oder in der BKF-Weiterbildung Weiterlesen…

§ 53 Abs. 1 FahrlG in Grevenbroich

Neben den bekannten Fortbildungen bei uns in Düsseldorf bieten wir auch Veranstaltungen mit speziellen Fahr-Sicherheitstrainings (SHT) für Fahrlehrer an. Dazu kooperieren wir mit dem ADAC in Grevenbroich und der VIR Verkehrsinstitut Reinhold Group und nutzen deren Trainingsgelände und Räumlichkeiten. Termine April 11.04.24 - 13.04.24 in Grevenbroich Juni 27.06.24 - 29.06.24 Weiterlesen…

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